#ImproveRisingTalents

Unsere Athletenförderung

Junge Leistungssportler stehen heute vor einer besonders großen Herausforderung. Training, Wettkämpfe, Trainingslager und vieles mehr nehmen jede Menge Zeit in Anspruch. 30 Stunden und mehr in der Woche sind hierbei keine Seltenheit. Sport, Studium und Nebenjob zum Geld verdienen unter einen Hut zu bekommen, ist fast unmöglich. Immer häufiger fühlen sich junge Talente deshalb vor die Entscheidung gestellt: Sport oder Bildung?

Mit dem Sportinternat Münster und unserer Internats- wie auch Individualförderung möchten wir jungen Menschen beides ermöglichen: Sport und Bildung. Unser Ziel ist es, junge Menschen sowohl im Bereich Sport als auch im Bereich Bildung zu fördern und ihnen eine Karriere im Spitzensport mit anschließender Karriere im Beruf zu ermöglichen.

Internatsförderung

Die Kosten, die durch die Unterbringung und Betreuung der Sportler/-innen in unserem Sportinternat entstehen, sind nicht durch den Elternbeitrag in Höhe von derzeit monatlich 650,00 Euro gedeckt. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich aktuell auf rund 1.600,00 Euro pro Platz und Monat. Das bedeutet, dass jeder Platz im Sportinternat nur Dank finanzieller Unterstützung der Stadt Münster, der Sportstiftung NRW sowie einer Reihe von Wirtschaftspartnern und Spendern mit 950,00 Euro pro Monat bezuschusst wird. Die Sportlerinnen und Sportler, die das Sportinternat Münster besuchen, erhalten somit ein Teil-Stipendium.

Informationen zu den Aufnahmekriterien sind auf der Homepage des Sportinternats unter www.sportinternat-muenster.de zu finden.

Individualförderung

Mit einer Individualförderung wollen wir Leistungssportlerinnen und -sportler auf ihrem Weg an die nationale Spitze dahingehend unterstützen, dass sie ihren zeitintensiven Sport mit einem Studium oder einer Berufsausbildung erfolgreich in Einklang bringen  und mögliche finanzielle Belastungen überbrückt werden können. Dabei handelt es sich um eine rein individuell abgestimmte Förderung von Einzelsportler/-innen. Eine Vereinsförderung ist ausgeschlossen; diese kann im Rahmen der Leistungssportförderrichtlinie des SSB Münster über den Stadtsportbund Münster beantragt werden.

Die Individualförderung kann durch ideelle und materielle Unterstützung erfolgen, bspw.

  • durch Unterstützung und Beratung in Ausbildungsfragen oder in Fragen der (dualen) Karriereplanung;
  • als Zuschuss zur Anschaffung von Sportgeräten, Materialien und Fahrzeugen;
  • als Fahrtkostenzuschuss;
  • als Beihilfe für Schule, Ausbildung, Studium oder spezielle Ernährung;
  • als Zuschuss zu Trainings- und Wettkampfmaßnahmen;
  • als Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Transferzahlungen als pauschalisierter Aufwandsersatz für Trainings- und Wettkampfausgaben sind im Rahmen einer Individualförderung grundsätzlich möglich, sofern keine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, d.h. Profi-Sportler sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wir wissen um die Wichtigkeit einer beständigen, verlässlichen und nachhaltigen Förderung junger Talente auf ihrem Weg in den Spitzensport. Dennoch: ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt auch immer damit zusammen, in wie weit Wirtschaftspartner und Spenden für diese Maßnahmen alljährlich gewonnen werden können.

  • Die Sportart/ Disziplin muss dem olympischen oder paralympischen Programm angehören. Temporäre Sportarten sind ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist subsidiär, d.h. der Verein muss sich in ähnlicher Höhe finanziell engagieren.
  • Die Förderung ist an einen Bundeskaderstatus gebunden (NK1, PK, OK). Mitglieder des Ergänzungskaders sind von einer Förderung ausgeschlossen. Kaderathtleten/-innen mit dem Kaderstatus NK2 können in begründeten Ausnahmefällen einen Antrag auf Individualförderung stellen. Zuvor ist grundsätzlich ein Antrag auf Förderung bei der Sportstiftung NRW zu stellen.
  • Der/die Sportler/-in muss für einen münsterschen Verein starten sowie seinen/ihren Lebensmittelpunkt in Münster haben.
  • Die Förderung von Mannschaften ist ausgeschlossen. Bootsklassen sowie Doppelpaarungen werden dabei nicht als Mannschaft betrachtet.

Anträge können formlos per E-Mail oder postalisch gestellt werden und müssen neben einem individuellen Anschreiben folgende Inhalte aufweisen:

  • Darstellung des Förderbedarfs
  • tabellarische Leistungsübersicht der letzten drei Jahre
  • sportliche Zielsetzung für die aktuelle und kommende olympische Periode
  • Erläuterung der aktuellen schulischen/ universitären/ beruflichen Situation

Eine Förderperiode beträgt in der Regel ein Kalenderjahr. Anträge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch zum 30. September eines jeden Jahres, für das jeweilige Folgejahr zu stellen. Anträge sind jährlich neu zu stellen. Eine Bewerbung bedarf der Zustimmung bzw. Unterstützung des Vereins (unter Angabe der laufenden/ geplanten vereinsinternen Förderung, hier: Subsidiaritätsprínzip) sowie einer Empfehlung des Landes- oder Bundestrainers. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Der Vorstand des VzFdL Münster e.V. entscheidet nach vorherigem persönlichem Gespräch mit dem/der Antragssteller/-in, ggf. auf Empfehlung eines Beirats, über jeden Einzelfall unter Berücksichtigung des sportlichen Entwicklungspotentials sowie des dargelegten Förderbedarfs unter Beachtung der jeweiligen Haushaltslage.

Partner und Förderer des Leistungssports