Stützpunkte // 11.12.2020
Nachwuchsförderung: SSB springt münsterischen Vereinen bei
Auch in Münsters Sportszene sorgte eine von der Staatskanzlei initiierte Neustrukturierung und Neuausrichtung der Talentsichtungs- und Trainingsgruppen in NRW ab dem Schuljahr 2020/2021 für große Unruhe. Denn nach den ursprünglichen Plänen stand in der Domstadt der Weiterbetrieb einer Vielzahl von Angeboten im Umfang von über 1.700 außerunterrichtlichen Schulsportstunden auf der Kippe.
Neben kritischen Einwendungen seitens der Landesfachverbände hatte sich auch der Stadtsportbund Münster (SSB) aktiv gegenüber den Plänen der Staatskanzlei und Landesfachstelle eingebracht – erfolgreich. “Sicherlich auch Dank erfolgreicher Kooperation mit der Bezirksregierung Münster konnten die zunächst vorgesehenen gravierenden Einschnitte in Teilen abgewendet werden”, so Jens Bruckmann und Jörg Riethues aus dem SSB-Vorstand.
Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung können Vereine, die als Träger eines Talentstützpunktes auftreten und parallel Träger eines Landesleistungsstützpunktes im besonderen Landesinteresse oder Träger eines Bundesstützpunktes sind, ihre bisherigen Talentsichtungsgruppen wie im Schuljahr 2019/20 weiterbetreiben. Davon profitieren insbesondere der USC Münster mit dem Bundesstützpunkt Volleyball und die LG Brillux Münster mit dem Landesleistungsstützpunkt Leichtathletik im besonderen Landesinteresse.
Weiterbetrieb von 27 Talentsichtungs- und Trainingsgruppen abgesichert
Keine finanzielle Förderung durch das Land gibt es hingegen für bisherige 27 Talentsichtungs- und Trainingsgruppen, die in Münster betrieben werden, um hochtalentierte junge Sportler weiter zu fördern. Die Unterstützung dieser Gruppen mit je 900 Euro pro Jahr wird ab dem Schuljahr 2020/21 ersatzlos gestrichen. Hier ist der SSB Münster jetzt in die Bresche gesprungen: „Unser Vorstand hat einstimmig beschlossen, dass wir auf Antrag und bei Vorlage eines Durchführungsnachweises allen 27 Gruppen im neuen Schuljahr als SSB die bewährte Förderung von 900 Euro je Trainingsgruppe gewähren“, so Riethues und Bruckmann aus dem SSB-Vorstand. „Die im Jahr 2019 erfolgte Erhöhung der Sportfördermittel ermöglicht uns diese Sondermaßnahme in einer für alle beteiligten Vereine sehr belastenden Ausnahmesituation.“ Unabhängig davon wird der SSB in den kommenden Monaten mit den Talentstützpunktvereinen und dem Verein zur Förderung des Leistungssports in Münster e.V. an einer langfristen Lösung zur Durchführungssicherung dieser Grundschulsportgruppen arbeiten.
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